Reisehinweise Thailand
Anreisetipps ThailandVerkehrs- und Sicherheitsinformationen - des Auswärtigen Amts
Insgesamt hat sich die Sicherheitssituation in Thailand nach dem Staatsstreich im Jahr 2014 gefestigt. Die Reisenden sollten sich der strikten Majestät des Beleidigungsgesetzes in Thailand bewußt sein. Im Allgemeinen wird die Vermeidung von Kundgebungen und Menschenmassen befürwortet, da gewalttätige Zusammenstöße zwischen Demonstratoren und Ordnungskräften nicht gänzlich auszuschließen sind. Auch in Thailand kann eine generelle Gefährdung durch Terroranschläge nicht völlig ausschließen.
Insbesondere in den überwiegend muslimisch geprägten Südgrenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie große Teile von Songhkla ) drohen terroristische Zwischenfälle. In Hua Hin, Phasen Phukets, Krabis, Trangs und Surats sowie anderen Städten und Regionen im Südthailand wurden im Jahr 2016 Bomben- und Brandstiftung verübt.
Reisende in Thailand werden nach wie vor aufgefordert, besonders aufmerksam zu sein und den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden und Autoritäten zu folgen. Wir raten ausdrücklich davon ab, in und durch die südthailändischen Provinzgebiete (Narathiwat, Yala und Pattani sowie in Teilen von Songkhla) zu fahren, die dem Notrecht unterliegen und an Malaysia angrenzen.
Die Reise nach Kambodscha ist nur über die amtlichen Grenzkontrollen möglich. Eine Reise nach Präah Vihear und den umgebenden Tempeln wird nicht empfohlen, da das ganze Gebiet immer noch ein militärisch geschütztes Gebiet ist. Bezüglich der Lage auf der kambodschanischen Ebene nehmen Sie die Reise- und Sicherheitsinformationen für Kambodscha zur Kenntnis. In Thailand nimmt die Zahl der Verbrechen zu (einschließlich Raub, Vergewaltigungen, Raubüberfälle und manchmal auch Todesfälle).
Trekkingtouren sollten in der Regel nur gut präpariert und am besten in einer Tourgruppe unter fachkundiger Anleitung durchgeführt werden. Sicherheitsmaßnahmen (z.B. in Hotelanlagen und Diskotheken) in Thailand erfüllen zum Teil nicht die Anforderungen der EU. Vor allem in der regnerischen Zeit von May bis October kommt es immer wieder zu großen Hochwasserereignissen und Hangrutschen, die jedes Jahr Menschenleben fordern.
Es wird den Fahrgästen geraten, sich zu jeder Zeit des Jahres über die lokalen Massenmedien (z.B. Bangkok Post, Nationmultimedia) und die staatlichen Unwetterwarnungen (Hochwassermonitoring) über die gegenwärtige Situation zu orientieren und ggf. die Anweisungen zu Hurrikanen im außereuropäischen Raum zu befolgen. Die thailändische Region liegt in einer Erdbebenzone, in der Erdbeben und Erdbeben zu erwarten sind.
In der Regel wird den Bundesbürgern geraten, ihren Namen in die Krisenpräventionsliste aufzunehmen, um sie im Ernstfall schnell kontaktieren zu können. Bei Pauschalreisen werden die Reisenden in der Regel auch Sicherheitsinformationen über die Veranstalter zugesandt. Thailandreisende sollten auf eine ausreichende Reisekrankenversicherung achten, die im Ernstfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland deckt, sieh auch Medizin.
In einer konstitutionellen Königsmonarchie spielt der thailändische Staatschef eine wichtige Funktion sowohl als Staatschef als auch als höchster Wächter der Religionen. Bei den tödlichen Verkehrsunfällen in Thailand ist die Anzahl der Verkehrstoten deutlich größer als in Deutschland, 70% der Betroffenen sind Radfahrer. In Thailand sind auch Helme Pflicht. In Thailand werden weder die deutschen noch die in Deutschland ausgestellten internationalen Fahrerlaubnisse amtlich zugelassen.
Um ein Kraftfahrzeug zu fahren, ist ein thailändischer Führerausweis notwendig. Doch in der bisher praktizierten Form reicht der dt. Führerausweis auch für namhafte Autovermieter aus. Der Umtausch eines Deutsch in einen thailändischen Führerausweis kann auch für einen kurzfristigen Aufenthalt in Thailand beantrag. Wir empfehlen, den Geldwechsel nur in zugelassenen Wechselstellen durchzuführen.
Darüber hinaus ist es entgegen der Vertragsvereinbarung oft nicht mehr möglich, die Wohnungsrechte zu verkaufen oder zu ersetzen. Für Bundesbürger ist die Eintragung mit folgendem Dokument möglich: Notizen: Die Reiseunterlagen müssen bei der Ankunft eine Gültigkeit von sechs Monaten haben. Bei touristischen Aufenthalten in Thailand ist für Bundesbürger kein Visa notwendig, das vor der Ein- und Ausreise eingeholt werden muss.
Wir weisen darauf hin, dass für Reisen, die ihre An- oder Abreise nicht mit einem Ticket, Bus- oder Bahnticket belegen können, ein Visum benötigt wird. Das Aufenthaltsalter wird von den Einwanderungsbehörden zum Zeitpunkt der Aufnahme festgelegt: Bei Ein- und Ausreisen zu Lande und zu Luft ist ein maximaler Aufenthaltszeitraum von 30 Tagen erlaubt.
Der Antrag auf Verlängerung des Visums muss vor dem Ende der erlaubten visafreien Aufenthaltszeit bei der Thai Einwanderungsbehörde gestellt werden. Der Zugang über einen internationalen Flughafen ist von dieser Verordnung nicht berührt. In der Regel berechtigt ein Visum, das vor der Ankunft bei einer Thai-Mission im Ausland erworben wurde, den Inhaber zu einem Mindestaufenthalt von 60 Tagen, ungeachtet der Einreiseart.
Wer als Deutscher längere Zeit in Thailand bleiben will, benötigt ein "Non Immigrant" Visen. Weitere Auskünfte zu den verschiedenen Visa-Typen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden Thailands. Verstösse gegen die Aufenthaltsbestimmungen sind in Thailand keine Bagatelldelikte. Bei Überschreitung der zulässigen Verweildauer ("Overstay") drohen Verhaftung und Deportation, hohe Bußgelder und Freiheitsstrafen, Deportation auf eigene Rechnung und ein Wiedereinreiseverbot.
Bußgelder können auch im Falle einer Notlage nicht auf die deutschen öffentlichen Mittel übertragen werden. Wir empfehlen nachdrücklich, die Visumverlängerung nur direkt durch das thailändische Einwanderungsamt und nicht durch Dienstleister wie Reiseagenturen oder Hotelbetriebe vorzunehmen. In zahlreichen Fällen von Betrug wurden falsche Visen an Reisende weitergegeben.
In diesen Faellen koennen die Reisenden mit weiteren strafrechtlichen Massnahmen wegen des Besitztums von gefaelschten Dokumenten rechen. Selbst wenn bei der Ankunft in Thailand der vorgesehene Aufenthalt anzugeben ist, führt die Thai Einwanderung im Zweifelsfall Erhebungen durch (z.B. für einige Backpacker) und bittet um detailliertere Informationen oder gar um einen Nachweis der geplanten Unterbringung.
Die verbindlichen Angaben zu den Ein- und Ausreisevorschriften in Thailand können nur von einer Behörde in Thailand erteilen werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Thai-Missionen im Ausland, z.B. bei der Auslandsvertretung des Königreichs Thailand in Berlin. Die Zugangsvoraussetzungen für Ausländer können sich ohne vorherige Information des Auswärtigen Amtes in kürzester Zeit abändern.
Der Import und Export von Fremdwährungen ist unbegrenzt erlaubt; allerdings müssen die Reisenden die zu importierenden oder exportierenden Mengen angeben, die den Betrag von zusammen rund 20000 US-Dollar (insgesamt) überschreiten. Weitere Auskünfte erteilt die thailändische Auslandsvertretung in Berlin oder die thailändische Zollbehörde. Der Export bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefanten, Krokodile, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Import nach Deutschland unterliegt dem Übereinkommen von Washington über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen.
Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, sich vor dem Einkauf darüber zu unterrichten. Es dürfen nur bis zu einer Höchstmenge von 200 Exemplaren pro Kopf nach Thailand mitgebracht werden. Der Import von sogenannten Verdunsteranlagen, z.B. Elektrozigaretten (auch IQOS), E-Barakus und Accessoires nach Thailand ist untersagt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren ahnden.
Auf der Website des Bundeszollamtes und der Applikation "Zoll und Reise" findest du die Zollvorschriften für Deutschland oder fragst dort nach. Sogar der Drogenbesitz in kleinen Mengen bringt hohe Haftstrafen mit sich; für einige Straftaten sieht das thailändische Strafgesetz die Todesstrafe vor, die nach 9 Jahren Suspendierung erstmalig im Juli 2018 wieder vollzogen wurde.
Die Reisenden sind dazu angehalten, ihren Personalausweis jederzeit bei sich zu tragen. Vor allem in den Unterhaltungsvierteln der Bundeshauptstadt, aber auch in Pattaya, Chuket und Chang Mai werden regelmäßig Identitätsprüfungen durchlaufen. Es genügt eine Kopie des Reisepasses, sofern die Dokumentseite mit dem Thaivisum oder Eingangsstempel ebenfalls vervielfältigt und getragen wird.
Besondere Achtung genießen die thailändischen Königshäuser. Sexueller Kindesmissbrauch in Thailand wird in Deutschland strengstens geahndet und geahndet, auch wenn die Straftat in Thailand verübt wurde. Allerdings werden ID-Karten oft imitiert. Für Menschen unter 20 Jahren ist der Eintritt in Bar, Diskothek und Massagesalon grundsätzlich zu unterlassen. Der Alkoholkonsum ist für junge Menschen unter 18 Jahren in der Gesellschaft untersagt und wird ahndet.
Im Allgemeinen ist es untersagt, in einem sich bewegenden oder geparkten Fahrzeug alkoholische Getränke zu konsumieren; dies betrifft alle Mitfahrer. Aktuelles Baden, Baden ohne Bikini-Top und Sex in der öffentlichen Umgebung sind untersagt und können geahndet werden. Außer für militärische Objekte gibt es kein Fotografierverbot. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass vertrauliche Aufzeichnungen von Gewaltopfern häufig in der thai-schen Fachpresse veröffentlicht werden.
In Thailand sind die strafrechtlichen Verfahren sehr zeitraubend. Jegliche strafrechtliche Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung in Thailand (einschließlich geringfügiger Straftaten) führen nach Vollstreckung der Sanktion und einem auf unbestimmte Zeit geltenden Einreiseverbot zu einer Ausweisung. Der Import von Flugrobotern zum Privatgebrauch nach Thailand ist generell erwünscht. Um in Thailand in Betrieb genommen zu werden, müssen die Flugroboter jedoch bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Zivilflugbehörde Thailands (CAAT) registriert sein.
Ein gültiger Gelbfieberschutz ist nur bei der Ein- und Ausreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet erforderlich (siehe www.who.int). Für die direkte Einfuhr aus Deutschland gibt es keine Notwendigkeit einer Gelbfieberimpfung. Für eine Fahrt nach dem aktuellen Impfenkalender des Robert-Koch-Instituts (www.rki. de) empfehlen wir die Überprüfung und Ergänzung der Standard-Impfungen für Kleinkinder und Ausländer.
Schutzimpfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Wutanfälle Japanische Enzephalitis und Typhusfieber werden als Reiseschutzimpfungen für Langzeitaufenthalte sowie für Sonderbelastungen angeboten. In Thailand tritt das Dengue-Fieber vor allem in der Regenszeit von May bis October häufiger auf, städtische Gebiete sind oft schwer beeinträchtigt, aber flächendeckend ist ein Übermittlungsrisiko zu erwarten.
Die Südprovinzen Thailands, einschließlich der Tourismuszentren, verzeichnen seit 2008 eine steigende Zahl von Krankheiten. Thailand ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit einer potenziellen Übertragung von Zika-Viren, d.h. der Kategorien 1 oder 2 der geltenden WHO-Klassifikation, eingestuft, auch wenn derzeit keine neuen Fälle bekannt sind. Daher rät das Auswärtige Amt entsprechend den geltenden WHO-Empfehlungen dazu, dass schwangere und schwangere Menschen von unnötigen Fahrten in die oben genannten WHO-Kategorien 1 oder 2 Abstand nehmen, da bei einer Ansteckung der Betroffenen die Gefahr von Frühkindlichen Mißbildungen besteht.
Vor allem die lebensgefährliche Tropenmalaria (verursacht durch Plasma falciparum) ist bei nicht-immunen Menschen in Europa oft lebensgefährlich. Tritt nach einem Besuch in Thailand ein hohes Maß an Nervosität auf, ist eine kurze Einführung beim Doktor mit Bezug auf den Besuch in einem malariagefährdeten Gebiet vonnöten. In Thailand tritt das ganze Jahr über die Krankheit auf, je nach Region sind ca. 40-50% der Krankheitsfälle im Lande durch die giftigere Krankheitsform Plasmafalziparum, ca. 50% durch Plasmafalzipanien ( "Plasmodium vivax", in den seltensten Fällen auch durch Plasmawalzeninfektionen) bedingt.
Eine Malariagefährdung liegt in der Nordwest-Grenzregion zu Myanmar vor allem in den Provenienzen Takt und Mae Hong Son, in der Westgrenze in der Provenienz Ranong sowie im Sueden in der Provenienz Yala. In den mittleren Teilen des Landes und den Küstenregionen, auf den meisten vor der Küste gelegenen Inselchen und in den höher gelegenen Berggebieten ist das Malaria-Risiko sehr gering.
Zusätzlich zur immer erforderlichen Belastungsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) kann für die Risikobereiche je nach Fahrprofil eine Chemieprophylaxe in Betracht gezogen werden. Wegen des Infektionsrisikos durch Moskitos wird allen Besuchern die Einnahme dieses Medikaments empfohlen: Sexueller Kontakt, Drogenkonsum (unreine Injektionsspritzen oder Kanülen) und Transfusionen von Blut stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar. Die Verwendung von Kondomen wird immer dringend angeraten, besonders wenn man gelegentlich Bekanntschaften macht.
In Thailand sind Durchfallkrankheiten weit verbreitet. Thailand ist seit Anfang 2009 auch mit der neuen Grippe A/H1N1 infiziert. In Thailand verbreiten sich das ganze Jahr über die gebräuchlichen Grippeviren mit einem leichten Zuwachs der Fälle während und kurz nach der Regenzeit. Die hoch pathogene Variante der Geflügelpest tritt seit Jahren auch in Thailand auf, aber in den vergangenen Jahren gab es keine Fälle von Krankheiten beim Menschen mehr.
Auch in Thailand kommen verschiedene Giftschlangenarten vor (auch in städtischen Gebieten, besonders während der Regenzeit), hier ist besonders aufpassen! Eine dort gültige ausreichende Krankenversicherung und eine verlässliche Reiserücktrittsversicherung werden ausdrücklich befürwortet. Ein individueller Erste-Hilfe-Kasten sollte mitgeführt und je nach den Temperaturverhältnissen auf dem Weg zum Einsatzort gesichert werden. Eine persönliche Betreuung durch einen Tropen- oder Reisemediziner ist ebenfalls empfehlenswert.
Deshalb sollte vor der Fahrt eine Beratung mit einem versierten Tropenarzt durchgeführt werden. Diese sind nicht anstelle der ärztlichen Beratung gedacht, sondern für die Direkteinreise aus Deutschland in ein anderes Zielland, insbesondere für längere Aufenthalte vor Ort. Bei kürzeren Fahrten, Eingaben aus Drittstaaten und Fahrten in andere Landesteile können je nach den jeweiligen Umständen des Fahrgastes abweichen.
Der weltweiten Bedrohung durch Terroranschläge und Kidnappings steht nichts mehr im Wege. Vor allem die terroristischen Organisationen "Al Qaida" und "Islamischer Staat" (IS) bedrohen seit dem 1. Januar 2014 Angriffe auf diverse Staaten und deren Bürger. Selbst wenn es zurzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass in Deutschland die Auslandsinteressen gefährdet sind, kann nicht auszuschließen sein, dass auch Bürgerinnen und Bürger oder in Deutschland ansässige Institutionen im In- und Ausland Zielscheibe von terroristischen Gewalttaten werden.
Besonders gefährlich sind Angriffe in Staaten und Gebieten, in denen sich die Angriffe bereits wiederholten oder mangels wirksamer Sicherheitsmaßnahmen relativ einfach durchzuführen sind oder in denen die lokale Bevölkerungsmasse die Unterstützung von Terorristen hat. Detailliertere Angaben zur terroristischen Bedrohung sind in den landesspezifischen Reise- und Sicherheitsinformationen zu entnehmen. Das Risiko, ein Angreifer zu werden, ist im Verhältnis zu anderen mit Auslandsreisen verbundenen Gefahren wie Unfall, Krankheit oder gewöhnliche Straftaten nach wie vor relativ niedrig.
Trotzdem sollten sich Fahrgäste der Gefahr im Klaren sein. Die Empfehlung des Auswärtigen Amtes an alle Fahrgäste lautet: Sicherheits- und situationsbewusstes Agieren. Vor und während einer Fahrt sollten sich Fahrgäste vor und während der Fahrt gründlich über die Bedingungen in ihrem Bestimmungsland erkundigen, sich angemessen benehmen, den lokalen Massenmedien folgen und misstrauische Aktivitäten (z.B. unbeaufsichtigtes Gepäck auf Flugplätzen oder Bahnhöfen, misstrauisches Benehmen von Personen) der lokalen Polizei oder Sicherheitsbehörde anzeigen lassen.
Es wird den Bundesbürgern geraten, sich auf die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amts zu setzen, egal welches Landes und welche Aufenthaltsdauer sie haben: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Auslandskrankenkasse oder Ihrer Auslandskrankenkasse, ob es für Ihre Reise eine ausreichende Selbstbeteiligung gibt. Diese übernimmt auch die in Deutschland anfallenden Reisekosten für einen Notfall. Die notwendigen Ausgaben (z.B. Behandlungs- oder Spitalkosten, Heimflug) sind ohne ausreichende Versicherungsdeckung vom Betreffenden zu übernehmen und können alle Ihre Einsparungen rasch verbrauchen.
Zahlreiche Souvenirs sind Gegenstand strenger Einfuhrbestimmungen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, welche Souvenirs aus Gründen des Artenschutzes nicht importiert werden dürfen. Naturschutzverbände sowie Umwelt- und Steuerbehörden empfehlen, keine Risiken einzugehen und prinzipiell auf die Mitnahme von Gegenständen aus Naturschutz. Prinzipiell sollten Sie beim Einkauf von tierischen und pflanzlichen Produkten vorsichtig sein, wenn Sie deren Ursprung nicht zurückverfolgen können.