Deutschland nach Thailand

Von Deutschland nach Thailand

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Thailand: Reise- und Sicherheitsinformationen - Bundesaußenministerium

Nach dem Staatsstreich im März 2014 hat sich die Sicherheitssituation in Thailand im Prinzip gefestigt. Die Reisenden sollten sich des strikten Majesty Offense Act in Thailand bewußt sein. Im Allgemeinen wird die Vermeidung von Kundgebungen und Menschenmassen befürwortet, da gewalttätige Zusammenstöße zwischen DemonstrantInnen und Sicherheitsorganen nicht auszuschliessen sind. Auch in Thailand ist wie in vielen anderen Staaten ein generelles Risiko von Terroranschlägen nicht auszuschliessen.

Besonders in den überwiegend moslemischen Südgrenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie große Gebiete von Songhkla) drohen Terroranschläge. Die Bombenanschläge und Brandanschläge fanden im September 2016 in Hua Hin, Philippinen, Thailand, Phuket, Kambodscha, Tschernobyl, Trang and Sure Thani sowie in anderen Städten und Regionen Südthailands statt.

Reisende in Thailand sollten nach wie vor besonders aufmerksam sein und die Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden befolgen. Die Reise in und durch die Notprovinzen im südlichen Thailand an der malaysischen Landesgrenze (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla) wird stark unterdrückt.

Die Anreise nach Kambodscha ist nur über offizielle Grenzübertritte möglich. Eine Anreise nach Préah Vihear und den umgebenden Tempeln wird nicht empfohlen, da das ganze Gebiet ein militärisch geschütztes Gebiet bleibt. In Thailand nimmt die Kriminalitätsrate zu (einschließlich Raub, Vergewaltigungen, Raub, manchmal mit Todesfolge). In solchen Faellen wird empfohlen, sich umgehend telefonisch mit der Bundesbotschaft in Bangkok in Verbindung zu setzen.

Sicherheitsmaßnahmen (z.B. in Hotelanlagen und Diskotheken) in Thailand erfüllen zum Teil nicht die Anforderungen europäischer Normen. Vor allem in der regnerischen Saison von May bis October kommt es immer wieder zu großen Überflutungen und Rutschungen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer gefallen sind. Es ist empfehlenswert, sich zu jeder Zeit des Jahres über örtliche Presse (z.B. Bangkok Post, nationale Multimedia) und über die staatlichen Unwetterwarnungen (Hochwasserüberwachung) zu unterrichten.

Die thailändische Region liegt in einer Erdbebenzone, in der Erdbeben und Erdbeben zu erwarten sind. Für deutsche Staatsangehörige wird generell die Aufnahme in die Krisenpräventionsliste für einen schnellen Kontakt in Notfällen dringend angeraten. Pauschalreisende können sich in der Regel auch bei den Reiseveranstaltern über die Verkehrssicherheit informieren. Die Reisenden nach Thailand sollten über eine ausreichende Reisekrankenversicherung verfügen, die im Ernstfall auch einen Bergungsflug nach Deutschland deckt, s. auch Medical Care.

In der konstitutionellen Königsmonarchie spielt der thailändische Staatschef und oberste Hüterin der Religionen eine wichtige Funktion. Die Anzahl der tödlichen Unfälle ist in Thailand deutlich größer als in Deutschland, 70% der Unfallopfer sind Radfahrer. In Thailand sind auch Helme Pflicht. Die in Deutschland ausgestellten deutschen und internationalen Fahrerlaubnisse werden in Thailand nicht amtlich zugelassen.

Ein thailändischer Führerausweis ist für das Fahren von Fahrzeugen prinzipiell vonnöten. Doch in der bisher üblichen Routine sind auch namhafte Autovermieter mit einem dt. Führerausweis zufrieden. Der Umtausch eines Führerscheins in einen thailändischen kann auch für Kurzaufenthalte in Thailand in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen, den Umtausch nur in zugelassenen Wechselstellen durchzuführen.

Außerdem ist es entgegen der Vertragsvereinbarung oft nicht mehr möglich, die Wohnungsrechte zu verkaufen oder zu wechseln. Das Durchsetzen der eigenen Rechte schlägt meist fehl, weil die Unternehmen nach einer kurzen Zeit vom Arbeitsmarkt aussteigen. Für Bundesbürger ist die Eintragung mit folgendem Dokument möglich: Notizen: Die Reiseunterlagen müssen bei Ankunft für einen Zeitraum von sechs Monaten Gültigkeit haben.

Bei einem Touristenaufenthalt in Thailand benötigen die Deutschen kein Sichtvermerk. Wir weisen darauf hin, dass die Reisenden ein Visa benötigen, wenn sie ihre Hin- und Rückfahrt nicht mit einem Flug-, Bus- oder Bahnticket belegen können. Der erlaubte Zeitraum wird von der Ausländerbehörde bei der Ankunft festgelegt: ein längerer Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen ist für die Ein- und Ausreise auf dem Luft- oder Landeweg erlaubt.

Diese Visumsverlängerung muss bei der für Sie zuständige thailändische Einwanderungsbehörde vor dem Ende des erlaubten visafreien Aufenthalts beantragt werden. Der Zugang über die internationalen Verkehrsflughäfen ist von dieser Verordnung nicht berührt. Ein Visum einer Thai-Mission im Ausland vor der Einreise berechtigen in der Regel zu einem längerfristigen Auslandsaufenthalt von maximal 60 Tagen, ungeachtet der Einreiseart.

Die Deutschen, die in Thailand bleiben wollen, brauchen ein "Non Immigrant"-Visum. Weitere Auskünfte zu den verschiedenen Visa-Typen erhalten Sie bei den zuständigen Ausländerbehörden. Zuwiderhandlungen gegen die Aufenthaltsbestimmungen sind in Thailand kein Kavaliersdelikt. Bei einem Überaufenthalt drohen Verhaftungen und Inhaftierungen, hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen, Abschiebungen auf eigene Rechnung und Wiedereinreiseverbote.

Geldbußen können nicht gegen die deutschen öffentlichen Gelder verhängt werden, auch nicht bei Verarmung. Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, das Visum nur direkt bei den zuständigen Behörden (Bureau of Immigration) zu erneuern und nicht die Dienstleistungen von Anbietern, z.B. Reiseagenturen oder Hotelbetrieben, in Anspruch zu nehmen. In zahlreichen Fällen von Betrug wurden falsche Visen an Reisende abgegeben.

In diesen Faellen kann es zu weiteren strafrechtlichen Verfahren wegen des Vorhandenseins gefaelschter Urkunden kommen. Selbst wenn bei der Ankunft nur der gewünschte Wohnort genannt werden muss, führt die Thai-Einwanderung in Zweifeln ( "Rucksacktouristen") Interviews durch und verlangt darüber hinaus detailliertere Informationen oder gar den Nachweis der geplanten Unterbringung.

Bindende Auskünfte über die Ein- und Ausreise in Thailand können nur von einer zuständigen Stelle erteilen werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Vertretungen Thailands im Ausland, z.B. bei der Auslandsvertretung des Königreichs Thailand in Berlin. Die Einreisevorschriften für Inländer können sich ohne vorherige Benachrichtigung des Auswärtigen Amtes jederzeit abändern.

Der Import und Export von Fremdwährungen ist in unbeschränkter Menge erlaubt; allerdings müssen die Reisenden angeben, dass die zu importierenden oder exportierenden Mengen (insgesamt) den Betrag von USD 20000 überschreiten. Es müssen THB 50.000,00 oder THB 500.000,00 (nur für den Export nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zur Ausfuhren angemeldet werden.

Weitere Auskünfte erteilt die thailändische Auslandsvertretung in Berlin oder die thailändische Zollbehörde. Der Export bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefanten, Krokodile, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Import nach Deutschland unterliegt dem Übereinkommen von Washington über die biologische Vielfalt. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, sich vor dem Einkauf darüber zu unterrichten. Nach Thailand dürfen nur bis zu 200 Exemplare pro Kopf mitgenommen werden.

Der Import von sogenannten Vaporizern, z.B. E-Zigaretten ( "IQOS"), E-Baracus und Accessoires nach Thailand ist untersagt und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren ahnden. Sie können die Zollvorschriften für Deutschland auf der Website der Zollbehörden und per Applikation "Zoll und Reise" oder per Telefon einsehen.

Sogar der Drogenbesitz in kleinen Mengen bringt hohe Haftstrafen mit sich; für Einzeldelikte sieht das thailändische Strafrecht die Vollstreckung der Todessstrafe vor, die im Juli 2018 nach neun Jahren Suspendierung zum ersten Mal wieder vollzogen wurde. Die Reisenden sind dazu angehalten, ihren Personalausweis immer bei sich zu tragen. Vor allem in den Unterhaltungsvierteln der Landeshauptstadt, aber auch in Pattaya, Philippinen, Thailand und Chile werden oft Personalausweise überprüft.

Es genügt eine Kopie des Reisepasses, wenn auch die Seiten mit dem Thaivisum oder Eingangsstempel mitgenommen werden. Die königliche Familie Thailands geniesst besondere Achtung. Sexueller Mißbrauch Minderjähriger in Thailand wird in Deutschland strengstens geahndet und geahndet, auch wenn die Straftat in Thailand verübt wurde.

Allerdings werden ID-Karten oft geschmiedet. Der Zugang zu Bar, Diskothek und Massagesalon ist für Menschen unter 20 Jahren grundsätzlich untersagt. Jugendliche, die nach dieser Zeit ohne Unterstützung der Eltern in der Bevölkerung gefunden werden, drohen mit einer vorläufigen Verhaftung. Der Alkoholkonsum ist für Jugendliche unter 18 Jahren untersagt und wird von der Bevölkerung geahndet. Alkoholkonsum in einem sich bewegenden oder geparkten Fahrzeug ist grundsätzlich untersagt; dies betrifft alle Fahrgäste.

Das Nacktbaden, Baden ohne Bikini Oberteil sowie Sex in der Gesellschaft sind untersagt und können ahnden. Außer für militärische Objekte ist das Fotografieren nicht untersagt. Allerdings ist zu erwähnen, dass oft vertrauliche Aufzeichnungen von Gewaltopfern in der chinesischen Fachpresse veröffentlicht werden. Die Strafverfolgung in Thailand ist zeitaufwendig.

Abwehrmöglichkeiten sind begrenzt und stimmen oft nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen Deutschlands überein. Jegliche strafrechtliche Verurteilungen in Thailand (einschließlich Bagatelldelikte) führen zur Ausweisung und zu einem unbestimmten Einreiseverbot. Der Import von Flugdrohnen für den Privatgebrauch nach Thailand ist prinzipiell zulässig. Allerdings ist die Anmeldung der Dronen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) für die Indienststellung in Thailand obligatorisch.

Ein gültiger Gelbfieberimpfung ist nur bei der Ausreise aus einem Gelbfiebergebiet erforderlich (siehe www.who.int). Mit der Direkteinreise aus Deutschland entfällt die Gelbfieberimpfung. Reiseschutzimpfungen werden gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Typhus durchgeführt. Dengue Fieber ist in Thailand weit verbreitet, vor allem während der regnerischen Jahreszeit von May bis October, städtische Gebiete sind oft schwer beeinträchtigt, aber ein Übermittlungsrisiko ist bundesweit zu erwarten.

In den Südprovinzen Thailands, einschließlich der Tourismuszentren, werden seit 2008 immer mehr Krankheiten registriert. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Thailand mit einer eventuellen Übertragung von Zika-Viren, d.h. Klasse 1 oder 2 der derzeitigen WHO-Klassifikation, eingestuft, auch wenn derzeit keine neuen Fälle der Krankheit nachweisbar sind. Nähere Angaben zur Zika-Virusinfektion und deren Vorbeugung sind in der Deutsche Tropenmedizinische Vereinigung e. V. zu erhalten.

Die unbehandelte, besonders die durch das Plasma verursachte schädliche Tropenfieber (Plasmodium falciparum) ist für Nicht-Immuneuropäer oft lebensgefährlich. Tritt nach einem Besuch in Thailand eine Fiebererkrankung auf, ist eine kurze Einweisung beim behandelnden Arzt mit Bezug auf einen Malariaaufenthalt vonnöten. In Thailand tritt je nach Region das ganze Jahr über eine Infektion auf, etwa 40-50% der Erkrankungen im Lande werden durch die häufigere Variante des Plasmodiums Falciparum verursacht, etwa 50% durch die Variante des Plasmodiums Lebendgeborenen (selten auch durch eine Infektion mit Plasma knowlesii).

Die Gefahr von Malaria ist im Nordwesten Myanmars, insbesondere in den beiden Provenienzen Mae Hong Son und Taks, im Westen der Region Ranong und im Westen der Region Yala gegeben. Das Malaria-Risiko ist in Zentral- und Küstenregionen, auf den meisten vor der Küste gelegenen Inselchen und in den höher gelegenen Berggebieten sehr gering.

Zusätzlich zur immer erforderlichen Expositions-Prophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) kann je nach Verkehrsprofil der Risikobereiche eine Chemprophylaxe in Betracht gezogen werden. Wegen der Infektionsgefahr durch Mücken wird allen Passagieren empfohlen: Sexueller Kontakt, Drogenkonsum (unreine Injektionsspritzen oder Kanülen) und Transfusionen sind immer mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Kondom gebrauch wird immer geraten, besonders für gelegentliche Bekannte.

Durchfall ist in Thailand sehr verbreitet. Wasch deine Hand so oft wie möglich mit Wasser, aber immer nach dem Gang auf die Toilette und immer vor der Zubereitung und vor dem Verzehr. In Thailand gibt es seit Anfang 2009 auch bestätigte Infektionskrankheiten mit der neuen Influenza A/H1N1 Seit Ende 2009 ist die Zahl der Fälle signifikant gesunken und mit dem Auftreten der jahreszeitlichen Grippe vermischt.

In Thailand kursieren die gebräuchlichen Grippeviren das ganze Jahr über, wobei die Zahl der Fälle während und kurz nach der regnerischen Jahreszeit leicht zunimmt. Die hoch pathogene Variante der Geflügelpest ("Vogelgrippe") gibt es auch in Thailand seit Jahren, aber in den vergangenen Jahren gab es keine Fälle von Menschen. Es gibt in Thailand verschiedene Giftschlangenarten (auch in den Stadtteilen, besonders während der Regenzeit), hier ist aufpassen!

Ausreichende Krankenversicherung und eine verlässliche Reiseversicherung werden ausdrücklich erwünscht. Es ersetzt nicht die Beratung durch einen Arzt; maßgeschneidert für die Direkteinreise aus Deutschland in ein anderes Land, insbesondere für längere Aufenthalte vor Ort. in Deutschland. Bei kürzeren Fahrten, Ein- und Ausreisen aus Drittstaaten und in andere Landesteile können je nach den Umständen des jeweiligen Reiseteilnehmers abweichende Regelungen getroffen werden.

Auf dieser Seite erhalten Sie Anschriften kompetenter Auslandsvertretungen und Infos zur politischen und politischen Zusammenarbeit mit Deutschland. Weltweit sind Terroranschläge und Geiselnahmen nach wie vor bedrohlich. Vor allem die terroristischen Organisationen "Al-Qaida" und "Islamischer Staat" (IS) bedrohen seit Sept. 2014 Angriffe auf diverse Staaten und deren Bürger. Selbst wenn es gegenwärtig keine konkreten Anhaltspunkte für eine Bedrohung für ausländische Beteiligungen gibt, kann nicht auszuschließen sein, dass auch ausländische Staatsbürger oder Institutionen in Deutschland zum Opfer von terroristischen Gewalttaten werden.

Ein besonderes Risiko von Anschlägen bestehen in Staaten und Gebieten, in denen bereits mehrfach oder mangels wirksamer Sicherheitsmaßnahmen relativ leicht Angriffe durchgeführt werden können oder in denen die Unterstützung der einheimischen Bevölkerungen durch terroristische Aktivitäten gegeben ist. Das Risiko, einem Angriff zum Opfer zu fallen, ist immer noch relativ niedrig im Verhältnis zu anderen Gefahren, die mit Auslandsreisen verbunden sind, wie Unfälle, Krankheit oder gewöhnliche Straftaten.

Trotzdem sollten sich Passagiere der Gefahr bewußt sein. Die Auswärtigen Amtes rät allen Fahrgästen, sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu benehmen. Vor und während einer Fahrt sollten sich Passagiere über die Bedingungen in ihrem Land genauestens unterrichten, sich in der Situation angemessen benehmen, den lokalen Behörden folgen und Verdachtsmomente (z.B. unbeaufsichtigtes Gepäck auf Flugplätzen oder Bahnstationen, Verdachtsmomente von Personen) der lokalen Polizei oder den Sicherheitskräften mitteilen.

Deutsche Staatsangehörige sollten sich in die " Elefand " Krisenpräventionsliste des AA eintragen, egal in welchem Staat und für welche Aufenthaltsdauer: Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Auslandskrankenversicherung, ob ein ausreichender Gesundheitsschutz für Ihre Reise im Ausland vorhanden ist, der auch die anfallenden Reisekosten für einen Notfallflug nach Deutschland deckt. Bei fehlendem Schutz müssen die notwendigen Ausgaben (z.B. Behandlungs- oder Spitalkosten, Heimflug) von der betreffenden Person getragen werden und können alle Ihre Einsparungen rasch verbrauchen.

Naturschutzverbände sowie Umwelt- und Zollverwaltungen empfehlen, keine Risiken zu übernehmen und prinzipiell keine Geschenke von Tier- oder Pflanzenarten mitzubringen. Prinzipiell sollten Sie beim Einkauf von tierischen und pflanzlichen Produkten vorsichtig sein, wenn Sie deren Ursprung nicht zurückverfolgen können.

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